Vom 21.12.1971
Neugefasst am 19.10.2001
Zuletzt geändert am 21.10.2024
Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.