WoGG

Wohngeldgesetz

Vom 24.9.2008

Zuletzt geändert am 2.12.2024

Teil 5
Kostentragung und Datenabgleich

§ 32

Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.