WoGG

Wohngeldgesetz

Vom 24.9.2008

Zuletzt geändert am 21.10.2024

§ 2

Wohnraum

Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.