Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Vom 24.8.1965
Neugefasst am 13.9.2001
Zuletzt geändert am 19.6.2020
Zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Stelle, die von der Landesregierung bestimmt wird oder die nach Landesrecht zuständig ist.