Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Vom 24.8.1965
Neugefasst am 13.9.2001
Zuletzt geändert am 19.6.2020
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.