WoBerichtsG

Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

Vom 4.3.2020

Zuletzt geändert am 5.12.2022

§ 9

Bericht über eine mögliche Erweiterung der Erhebung nach § 3 Absatz 2

In dem dritten Bericht nach § 8 Absatz 2 wird auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Durchführung der Erhebung nach § 3 Absatz 2 sowie der ergänzenden Berichterstattung nach § 8 geprüft, unter welchen Bedingungen eine Erweiterung des Umfangs der Erhebung nach § 3 Absatz 2 erfolgen kann.