WMVO

Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Vom 25.6.2001

Zuletzt geändert am 19.6.2023

§ 19

Wahlvorschläge

1Die Wahlberechtigten können innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens Vorschläge beim Wahlvorstand einreichen. 2Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten unterstützt werden. 3Der Wahlvorschlag bedarf der Zustimmung des Vorgeschlagenen oder der Vorgeschlagenen. 4Der Wahlvorstand entscheidet über die Zulassung zur Wahl.