Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
Vom
13.10.2016
Zuletzt geändert am
22.12.2025
§ 75
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht die Einrichtungen und die von ihr nach § 74 eingerichteten Sicherheitszonen nach § 98 Nummer 1 bekannt und trägt sie in die amtlichen Seekarten ein.