Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Vom 31.7.2009
Zuletzt geändert am 9.1.2026
Die zuständigen Behörden fördern die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne.