WG

Wechselgesetz

Vom 21.6.1933 (RGBl. I S. 399)

Zuletzt geändert am 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474)

Erster Teil
Gezogener Wechsel
Erster Abschnitt
Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels
Art. 1
Zweiter Abschnitt
Indossament
Art. 11
Dritter Abschnitt
Annahme
Art. 21
Vierter Abschnitt
Wechselbürgschaft
Art. 30
Fünfter Abschnitt
Verfall
Art. 33
Sechster Abschnitt
Zahlung
Art. 38
Siebenter Abschnitt
Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung
Art. 43
Achter Abschnitt
Ehreneintritt
1.
Allgemeine Vorschriften
Art. 55
2.
Ehrenannahme
Art. 56
3.
Ehrenzahlung
Art. 59
Neunter Abschnitt
Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels, Wechselabschriften
1.
Ausfertigungen
Art. 64
2.
Abschriften
Art. 67
Zehnter Abschnitt
Änderungen
Art. 69
Elfter Abschnitt
Verjährung
Art. 70
Zwölfter Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Art. 72
Zweiter Teil
Eigener Wechsel
Art. 75
Dritter Teil
Ergänzende Vorschriften
Erster Abschnitt
Protest
Art. 79
Zweiter Abschnitt
Bereicherung
Art. 89
Dritter Abschnitt
Abhanden gekommene Wechsel und Protesturkunden
Art. 90
Vierter Teil
Geltungsbereich der Gesetze
Art. 91

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