WeinV

Weinverordnung

Vom 9.5.1995

Neugefasst am 21.4.2009

Zuletzt geändert am 24.6.2024

Abschnitt 2
Anbauregeln

§ 3

Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)

1Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. 2Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.