Vom 8.7.1994
Neugefasst am 18.1.2011
Zuletzt geändert am 8.12.2024
1Der Deutsche Weinfonds hat für die Bewirtschaftung seiner Mittel einen Wirtschaftsplan aufzustellen. 2Dieser bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.