WDO

Wehrdisziplinarordnung

Vom 16.8.2001 (BGBl. I S. 2093)

Zuletzt geändert am 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932)

Erster Teil
Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen
§ 11Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen
Zweiter Teil
Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 15Disziplinarmaßnahmen, Ermessensgrundsatz
Zweiter Abschnitt
Die Disziplinarbefugnis der Disziplinarvorgesetzten und ihre Ausübung
1.
Einfache Disziplinarmaßnahmen
§ 22Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen
2.
Disziplinarbefugnis
§ 27Disziplinarvorgesetzte
3.
Ausübung der Disziplinarbefugnis
§ 32Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten
4.
Beschwerde gegen Maßnahmen und Entscheidungen des Disziplinarvorgesetzten
§ 42Anwendung der Wehrbeschwerdeordnung
Dritter Abschnitt
Das gerichtliche Disziplinarverfahren
1.
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen
§ 58Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen
a)
Truppendienstgerichte
§ 69Errichtung
3.
Wehrdisziplinaranwälte
§ 81Organisation und Aufgaben
4.
Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche Disziplinarverfahren
§ 82Verfahren gegen frühere Soldaten
5.
Einleitung des Verfahrens
§ 92Vorermittlungen
6.
Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts
§ 97Ermittlungsgrundsätze
7.
Verfahren bis zur Hauptverhandlung
§ 98Einstellung
9.
Gerichtliches Antragsverfahren
§ 112Antragstellung
10.
Rechtsmittel
a)
Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen
§ 114Bestimmungen für das Beschwerdeverfahren
11.
Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen
§ 126Zulässigkeit, Wirksamkeit, Rechtsmittel
12.
Antragsverfahren vor dem Wehrdienstgericht bei nachträglicher strafgerichtlicher Ahndung
§ 128Voraussetzungen und Zuständigkeit
13.
Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens
§ 129Wiederaufnahmegründe
14.
Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen
§ 135Durchführung der Vollstreckung
15.
Kosten des Verfahrens
§ 136Allgemeines

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