(1) 1Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen. 2Der Abschluss des Vertrags in elektronischer Form ist ausgeschlossen. 3Der Unternehmer hat dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags auszuhändigen.
(2) 1Wird der Vertrag nicht in schriftlicher Form geschlossen, sind zu Lasten des Verbrauchers von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen unwirksam, auch wenn sie durch andere Vorschriften dieses Gesetzes zugelassen werden; im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam. 2Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 3Ist der schriftliche Vertragsschluss im Interesse des Verbrauchers unterblieben, insbesondere weil zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beim Verbraucher Gründe vorlagen, die ihn an der schriftlichen Abgabe seiner Vertragserklärung hinderten, muss der schriftliche Vertragsschluss unverzüglich nachgeholt werden.
(3) Der Vertrag muss mindestens