WBVG

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen

Vom 29.7.2009

Zuletzt geändert am 30.11.2019

§ 16

Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Von den Vorschriften dieses Gesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.