WaStrG

Bundeswasserstraßengesetz

Vom 2.4.1968 (BGBl. II S. 173)

Neugefasst am 23.5.2007 (BGBl. I S. 962; 2008 S. 1980)

Zuletzt geändert am 22.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 409)

Abschnitt 1
Bundeswasserstraßen
§ 1Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen
Abschnitt 2
Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft
§ 4Einvernehmen mit den Ländern
Abschnitt 3
Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch
§ 5Befahren mit Wasserfahrzeugen
Abschnitt 4
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen
§ 7Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb
Abschnitt 5
Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen
§ 12Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau
Abschnitt 6
Ordnungsvorschriften
§ 24Strompolizei
Abschnitt 7
Besondere Aufgaben
§ 34Schifffahrtszeichen
Abschnitt 9
Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
§ 40Duldungspflicht
Abschnitt 10
Durchführung des Gesetzes
§ 44Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen
Abschnitt 11
Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften
§ 49(weggefallen)

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