Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte
Vom
14.12.1994
Zuletzt geändert am
24.6.2024
§ 9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.