WahrnV

Wahrnehmungsverordnung

Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte

Vom 14.12.1994

Zuletzt geändert am 24.6.2024

§ 6

(weggefallen)