WaffRG

Waffenregistergesetz

Gesetz über das Nationale Waffenregister

Vom 17.2.2020

Zuletzt geändert am 2.7.2026

§ 14

Form des Übermittlungsersuchens

Ein Übermittlungsersuchen an die Registerbehörde ist schriftlich oder elektronisch zu stellen.