Vom 25.5.1976
Neugefasst am 23.1.2003
Zuletzt geändert am 15.7.2024
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.