Vom 21.1.1960
Neugefasst am 19.3.1991
Zuletzt geändert am 20.5.2026
Mehrere Klagebegehren können vom Kläger in einer Klage zusammen verfolgt werden, wenn sie sich gegen denselben Beklagten richten, im Zusammenhang stehen und dasselbe Gericht zuständig ist.