Vom 21.1.1960
Neugefasst am 19.3.1991
Zuletzt geändert am 24.10.2024
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Verwaltungsgerichte und je ein Oberverwaltungsgericht, im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.