VWDG

Visa-Warndateigesetz

Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei

Vom 22.12.2011

Zuletzt geändert am 19.6.2020

§ 10

Zweckbindung und weitere Verarbeitung der Daten

1Die ersuchende Behörde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt worden sind. 2Eine Weiterübermittlung ist nicht zulässig.