Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei
Vom 22.12.2011
Zuletzt geändert am 19.6.2020
1Die ersuchende Behörde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt worden sind. 2Eine Weiterübermittlung ist nicht zulässig.