VStGB

Völkerstrafgesetzbuch

Vom 26.6.2002

Zuletzt geändert am 30.7.2024

§ 2

Anwendung des allgemeinen Rechts

Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen trifft.