VSBG

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Vom 19.2.2016

Zuletzt geändert am 8.10.2023

Abschnitt 9
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

§ 38

Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen

Die Verbraucherschlichtungsstelle arbeitet mit Streitbeilegungsstellen zusammen, die in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für die außergerichtliche Beilegung vergleichbarer Streitigkeiten zuständig sind.