Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Vom
19.2.2016
Zuletzt geändert am
8.10.2023
§ 18
Mediation
Führt der Streitmittler nach der Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle eine Mediation durch, so sind die Vorschriften des Mediationsgesetzes mit Ausnahme des § 2 Absatz 1 des Mediationsgesetzes ergänzend anzuwenden.