VOL/B

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (Teil B)

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

Vom 5.8.2003

§ 6

Art der Anlieferung und Versand

1Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt, unter Beachtung der Versandbedingungen des Auftraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren. 2Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl des Beförderungsweges, die Wahl und die Ausnutzung des Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung.