VOL/B

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (Teil B)

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

Vom 5.8.2003

§ 1

Art und Umfang der Leistungen

1Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander

a) die Leistungsbeschreibung
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).