(1) Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen:
(2) 1Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. 2Sie ist erst zulässig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde.
(3) 1Die bisherigen Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. 2Außerdem hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.