Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A)
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Vom
31.7.2009
Zuletzt geändert am
19.1.2016
§ 21
Nachprüfungsstellen
In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind die Nachprüfungsstellen mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann.