VKRegV

Verbandsklageregisterverordnung

Verordnung über das Register für Verbandsklagen

Vom 24.10.2018

Zuletzt geändert am 8.10.2023

§ 5

Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid

1Lehnt das Bundesamt für Justiz eine Eintragung mit einem vollständig maschinell erstellten Bescheid ab, so können die Unterschrift und die Namenswiedergabe fehlen. 2In diesem Fall kann das Dokument den Hinweis enthalten, dass Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen können und es maschinell erstellt worden ist.