Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
Vom
2.8.2011
Neugefasst am
19.3.2019
Zuletzt geändert am
28.11.2024
§ 8
Kosten der Personalverwaltung
Kosten der Personalverwaltung sind die Aufwendungen der Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung.