VKFV

Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

Vom 2.8.2011

Neugefasst am 19.3.2019

Zuletzt geändert am 9.12.2019

§ 5

Personalkosten

(1) Personalkosten sind die Aufwendungen für Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind.

(2) 1Bezüge sind alle nach besoldungsrechtlichen und tarifvertraglichen sowie vergleichbaren außertariflichen Regelungen laufend gezahlten Besoldungen und Entgelte an Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören insbesondere:

1. das Grundgehalt,
2. der Familienzuschlag,
3. die Zulagen und Sonderzahlungen,
4. die Vergütungen,
5. die vermögenswirksamen Leistungen,
6. die leistungsorientierte Bezahlung sowie
7. die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung.