Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
Vom
2.8.2011
Neugefasst am
19.3.2019
Zuletzt geändert am
28.11.2024
§ 21
Monitoring
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt anlassbezogen unter Beteiligung der Länder einen Bericht zur Umsetzung der Regelungen dieser Verordnung vor.