Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Vom 12.4.2016
Zuletzt geändert am 7.2.2024
Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 vergeben.