VGG

Verwertungsgesellschaftengesetz

Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften

Vom 24.5.2016

Zuletzt geändert am 23.10.2024

§ 111

Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung

Bei Streitfällen nach § 92 Absatz 2 gilt § 110 entsprechend.