VersVermV

Versicherungsvermittlungsverordnung

Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

Vom 17.12.2018

Anlage 3

(zu § 7 Absatz 1) Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme


    1.
  • Planung
  • 1.1
  • Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert.
  • 1.2
  • Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben.
  • 1.3
  • Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt.
  • 2.
  • Systematische Organisation
  • 2.1
  • Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung in Textform.
  • 2.2
  • Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können.
  • 2.3
  • Die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen.
  • 3.
  • Anforderungen an die Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme
  • 3.1
  • Diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, verfügen über die erforderliche Fachkompetenz auf dem Gebiet, das Gegenstand der Weiterbildungsmaßnahme ist.
  • 3.2
  • Systematische Prozesse stellen die Einhaltung dieser Anforderungen sicher.