VerpackG

Verpackungsgesetz

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen

Vom 5.7.2017 (BGBl. I S. 2234)

Zuletzt geändert am 25.10.2023 (BGBl. I S. Nr. 294)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Abfallwirtschaftliche Ziele
Abschnitt 2
Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen
§ 7Systembeteiligungspflicht
Abschnitt 3
Sammlung, Rücknahme und Verwertung
§ 13Getrennte Sammlung
Abschnitt 7
Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen
§ 33Mehrwegalternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher
Abschnitt 8
Schlussbestimmungen
§ 35Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung

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