VerpackDG

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen

Vom 13.7.2026

§ 65

Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung

Die Unterrichtung der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung nach Artikel 60 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 hat die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorzunehmen.