VerpackDG

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen

Vom 13.7.2026

Teil 3
Konformitätsbewertung

§ 62

Sprache der EU-Konformitätserklärungen

1Eine unterzeichnete Version der EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2025/40 muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. 2Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.