VDuG

Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten

Vom 8.10.2023

Zuletzt geändert am 16.7.2024

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 50

Evaluierung

Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren.