VDuG

Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten

Vom 8.10.2023

Zuletzt geändert am 16.7.2024

§ 42

Revision

1Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. 2Diese bedarf keiner Zulassung.