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Verbraucherinsolvenzformularverordnung

Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren

Vom 17.2.2002

Zuletzt geändert am 16.12.2022

§ 2

Zulässige Abweichungen

Folgende Abweichungen von den in der Anlage bestimmten Formularen und dem Hinweisblatt sind zulässig:

1. Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;
2. Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Formularen, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Formularen geboten sind.