Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Vom
17.7.2002
Zuletzt geändert am
25.11.2016
§ 4
Bekanntgabe
Die Dokumente sollen den Berechtigten, soweit möglich, gleichzeitig mit der Bekanntgabe auch in der für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.