UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

Kapitel 2
Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften

Art. 282

Tests

1Die Kommission kann einen oder mehrere Mitgliedstaaten auf Antrag ermächtigen, für einen begrenzten Zeitraum Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften – insbesondere im IT-gestützten Bereich – zu testen. 2Diese Tests wirken sich nicht auf die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten aus, die nicht an den Tests teilnehmen, und werden regelmäßig bewertet.