UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

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1Sämtlichen Entscheidungen in Bezug auf die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften sowie auf verbindliche Auskünfte sollten dieselben Vorschriften zugrunde liegen. 2Alle Entscheidungen dieser Art sollten in der ganzen Union gültig sein und zurückgenommen, geändert – sofern nichts anderes bestimmt ist – oder widerrufen werden können, wenn sie den zollrechtlichen Vorschriften oder deren Auslegung nicht entsprechen.