Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Vom 12.2.1990
Neugefasst am 18.3.2021
Zuletzt geändert am 22.12.2023
Eine Strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach § 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen.