UrhDaG

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz

Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten

Vom 31.5.2021

Zuletzt geändert am 6.5.2024

§ 22

Zwingendes Recht

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.