UNCh

UN-Charta

Charta der Vereinten Nationen

Vom 6.6.1973

Zuletzt geändert am 22.4.1974

Kapitel XIV
Der Internationale Gerichtshof

Art. 92

1Der Internationale Gerichtshof ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. 2Er nimmt seine Aufgaben nach Maßgabe des beigefügten Statuts wahr, das auf dem Statut des Ständigen Internationalen Gerichtshofs beruht und Bestandteil dieser Charta ist.