UNCh

UN-Charta

Charta der Vereinten Nationen

Vom 6.6.1973

Zuletzt geändert am 22.4.1974

Kapitel III
Organe

Art. 7

(1) Als Hauptorgane der Vereinten Nationen werden

eine Generalversammlung,
ein Sicherheitsrat,
ein Wirtschafts- und Sozialrat,
ein Treuhandrat,
ein Internationaler Gerichtshof und
ein Sekretariat eingesetzt.

(2) Je nach Bedarf können in Übereinstimmung mit dieser Charta Nebenorgane eingesetzt werden.